Friedhofszwang

FriedhofszwangViele Menschen wissen nicht, dass in Deutschland für bestattete Personen ein Friedhofszwang gilt. Der Friedhofszwang legt fest, dass verstorbene Personen auf einem dafür vorgesehenen, öffentlichen Ort bestattet werden müssen. In Deutschland wird häufig über den Sinn und Zweck dieser Friedhofspflicht diskutiert.

Geschichte der Friedhöfe

In vielen Nachbarländern wie etwa der Schweiz oder den Niederlanden gibt inzwischen weniger strenge Richtlinien. Der Friedhof war bis Mitte des 19. Jahrhunderts direkt mit dem Kirchengelände verbunden. Das Thema „Tod“ war zu dieser Zeit noch nicht in solchem Maß tabuisiert wie es in der jetzigen Zeit ist. So wurden sowohl Hochzeiten und Geburtstage gefeiert, als auch Bestattungen auf dem Friedhofsgelände durchgeführt. Erst mit dem Bevölkerungswachstum in großen Städten wurden weitere öffentliche Flächen außerhalb der Stadt für Bestattungen freigegeben.

Gründe für den Friedhofszwang

Als einer der Hauptgründe für den bestehenden Friedhofszwang wird häufig die Gefahr von Seuchen und Krankheiten genannt, die von den Körpern verstorbener Personen ausgehen kann. Die Gefahr von Seuchen ist heutzutage nicht mehr derart gegeben, wie es vor dem 19. Jahrhundert der Fall war. Deshalb diskutieren immer mehr Menschen über die Lockerung des Friedhofszwangs. Auch der kulturelle Aspekt des Friedhofszwangs wird diskutiert. Durch den Friedhofszwang soll sichergestellt werden, dass die Trauer um einen Verstorbenen an einem öffentlichen Ort stattfinden kann. Die Pflege des Grabes ist dabei gleichzeitig mit der Ehre und dem Andenken an den Verstorbenen verbunden. Andererseits sehen einige Personen im Friedhofszwang einen Eingriff des Staates in die Privatsphäre. Hierbei wird die individuelle Verbindung zwischen Verstorbenen und Hinterbliebenen thematisiert. In einigen Fällen können Angehörige auf Grund von körperlichen oder lokalen Einschränkungen nicht am Grab des Verstorbenen erscheinen. Diese Angehörigen sind damit von der Trauer an einem zentralen Ort ausgeschlossen.

Regelungen zum Friedhofszwang im Ausland

In einigen anderen Ländern, wie etwa den Niederlanden, ist es dagegen erlaubt, Urnen mit der Asche von verstorbenen Verwandten mit nach Hause zu nehmen. In Teilen der USA kann die Asche überall verstreut bzw. vergraben werden. Die einzige Möglichkeit in Deutschland nicht auf einem Friedhof begraben zu werden, ist die Seebestattung. Diese wird allerdings nur genehmigt, wenn eine große Verbundenheit der verstorbenen Person zum Meer festgestellt wurde.


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