Grabarten

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wo eine Beisetzung durchgeführt werden kann. Zum einen sind die Beisetzungsstellen abhängig von der gewählten Bestattungsart, zum anderen können individuelle Wünsche der Hinterbliebenen eine Rolle bei der Auswahl der Grabstätte spielen. Zu Grabstätten für Erdbestattungen zählen etwa Reihengräber, Wahlgräber, Gruften, Mausoleen und viele weitere Varianten. Jede Grabstätte kann mindestens einer Grabart zugeordnet werden. Allgemein werden drei verschiedene Grabarten unterschieden. Diese sind das Wahlgrab, das Reihengrab und das anonyme Grab.

Wahlgrab und Reihengrab bei Erdbestattungen

Bei einem Wahlgrab können Angehörige sich eine mögliche Grabstelle aussuchen und somit entscheiden, wo die Beisetzung des Verstorbenen stattfinden soll. In der Regel erfolgt die Auswahl im Beisein eines Friedhofsmitarbeiters. Bei Wahlgräbern können meist zusätzliche Grabstellen erworben werden, sodass mehrere Personen in einem Wahlgrab beigesetzt werden können. Dabei spricht man auch von einem Familien- oder Gemeinschaftswahlgrab. Bei einem Wahlgrab kann die Ruhezeit in der Regel nachträglich verlängert werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei einem Reihengrab meist nicht gestattet. Bei Reihengräbern wird die Grabstelle nach einer festgelegten Reihenfolge vergeben. Somit haben Angehörige nur wenig Einfluss auf die letzte Ruhestätte. Meist sind Reihengräber Einzelgrabstellen, jedoch werden auf einigen Friedhöfen auch Gemeinschaftsreihengräber angeboten.

Anonyme Gräber bei Erdbestattungen

Anonyme Gräber gibt es sowohl für Feuer- als auch für Erdbestattungen. Bei einer anonymen Erdbestattung wird der Sarg auf einem Friedhof beigesetzt, jedoch keine Kennzeichnung der Grabstelle vorgenommen. Auf einigen Friedhöfen werden spezielle Areale für die anonyme Erdbestattung reserviert. In manchen Fällen erfolgt die Beisetzung in einer „Grünen Wiese“, einer Rasenfläche ohne Kennzeichnung der Grabstellen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Grabstelle zwar sichtbar ist, aber eine Ausweisung der persönlichen Daten des Verstorbenen nicht stattfindet. Bei einer anonymen Erdbestattung kann der Sarg sowohl in einem Einzel- als auch in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.

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